Bauwesen/Baugesuche/Bewilligungen
Baubehörde | Baukommission ist der Gemeinderat | Gemeindekanzlei |
Bauchef | Für das Bauwesen ihr Ansprechpartner | Arnold Jakob Ribi |
Baugesuche | Sind an die Gemeindekanzlei zu senden | Gemeindekanzlei |
Verschiedene Unterlagen:
Baugesuchsformular
Baugesuchsformular Abwasser Uri
Baugesuchsformular Ausnahme/Sonderbewilligung
Wasseranschlussgesuch
Bauordnung
Darstellende Erläuterungen zu Abständen
Abwasser Uri Reglemente und Tarife
Bauen ausserhalb der Bauzone (BaB)
Baugesuche
Sofern die beabsichtigte bauliche Massnahme nicht bloss eine Meldung verlangt, hat der Bauherr der Baubehörde schriftlich ein Baugesuch einzureichen.
Das Baugesuch ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Es ist vom Bauherr, vom Grundeigentümer (z.B. Korporation) und vom Planverfasser zu unterzeichnen und zu datieren.
Was gehört zu einem vollständigen Baugesuch:
a) Situationsplan des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einem von der zuständigen Behörde mit der Richtigkeitsbescheinigung versehenen Originalauszug aus dem Plan für das Grundbuch mit Eintragung der projektierten Bauten, der Anschlüsse für Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung, der Bau- und Nieveaulinien, der Zufahrten, der Auto-Abstellplätze sowie der Grenz- und Gebäudeabstandsmasse.
b) Projektpläne, mindestens im Masstab 1: 100, enthaltend Kellergrundriss mit Eintragung der Abwasseranlagen, Grundrisse aller Geschosse, sämtliche Fassaden, sowie die zum Verständnis notwendigen Schnitte mit Eintrag des bestehenden und projektierten Terrainverlaufes; die Höhenfixpunkte und die Zweckbestimmung der Räume.
c) für Neu- und wesentliche Umbauten im Wohnungsbau, Brandschutznachweis und Energienachweis.
d) Baubeschrieb mit Angabe über Zweckbestimmung, Bauausführung, Material und Farbgebung;
e) mutmassliche Baukosten
Die Baubehörde kann bei allen Baugesuchen auf einzelne Planunterlagen verzichten oder weitere anfordern, sofern dies zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist. Bei besonderen Bauvorhaben kann sie auch die Eingabe eines Modelles oder statischer Berechnungen verlangen. Sie kann auch die Behandlung des Gesuches abhängig machen von der Beibringung weiterer Unterlagen wie: Zustimmung von Dritt- oder Miteigentümern bei eigentumsrechtlichen Anmerkungen im Grundbuch, Lärmschutznachweise, Begründung zur Ausnahmebewilligung, Energienachweis etc.
Bei Umbauten oder Abänderungen bereits zur Bewilligung eingereichter Neubauten, muss aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau bzw. Abänderung ersichtlich sein:
(bestehend: schwarz, neu: rot, Abbruch: gelb).
