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Soziale Unterstützung

Der Sozialdienst richtet finanzielle Hilfe in Notlagen aus, die sogenannte Sozialhilfe.

Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt zum Tragen, wenn Sie auf andere Sozialleistungen wie Taggelder oder Renten keinen Anspruch haben, wenn diese das Existenzminimum nicht abdecken oder wenn diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Zudem beraten wir Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu verbessern. Wir beraten Sie diskret und helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Als Sozialhilfebezüger/-in sind Sie dazu verpflichtet, ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse offenzulegen und uns jegliche Veränderungen Ihrer Situation zu melden.

Sozialberatung

Bei der Sozialberatung handelt es sich um ein eigenständiges und von einem allfälligen Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe unabhängiges Angebot. Persönliche Hilfe steht also auch Menschen zu, welche keine Sozialhilfe benötigen. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.