Kostenfreie Entsorgung von Neophyten im Kanton Uri: Einführung der Neophytensäcke

Spezielle Neophytensäcke mit einem Volumen von 60 Litern können in der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Entsorgung dieser Säcke erfolgt gemeinsam mit dem Hauskehricht an den regulären Abfuhrtagen.

In die Neophytensäcke gehören alle vermehrungsfähigen Pflanzenteile von invasiven Problempflanzen. Normales Grüngut, Hauskehricht und Sonderabfälle dürfen nicht in den Neophytensäcken entsorgt werden.

Fragen und Antworten zum Neophytensack

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