Durchführung der Begehungen und Kostenregelung
Im Siedlungsgebiet erfolgt die Erhebung mit Begehungen. Dazu müssen die Grundstücke betreten werden. Ausserhalb des Siedlungsgebietes dienen in erster Linie aktuelle Orthophotos und falls nötig Einmessungen vor Ort als Grundlage. Die Kosten für die Aktualisierung meldepflichtiger Objekte (Bauten, Parkplätze etc.) hat die Verursacherin / der Verursacher zu tragen.
Zeitplan und Kontakt
In der Gemeinde Unterschächen starten die Begehungen im Siedlungsgebiet im Juli/August 2024. Die Einmessungen vor Ort können bis ins Frühjahr 2025 dauern. Aus organisatorischen Gründen können die betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer über den genauen Zeitpunkt der Feldvermessung nicht orientiert werden. Für Auskünfte steht Ihnen Acht Grad Ost unter Tel. 043 500 43 00 zur Verfügung.